In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind im Kalenderjahr 2025 folgende Regelbedarfsätze anzuwenden (Rz 795 bis Rz 804 LStR 2002):
Altersgruppe 0-5 Jahre: 350 €Altersgruppe 6-9 Jahre: 440 €Altersgruppe 10-14 Jahre: 540 €Altersgruppe 15-19 Jahre: 670 €Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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