Artikelrundschau Juli 2022 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete Ausländer (Eversloh, RdW 2022/420. S. 509)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Der BFH habe entschieden, dass Unterhaltsleistungen an in D (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen seien. Das gelte auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflichtet habe, die Kosten für den Lebensunterhalt seiner Angehörigen zu tragen. Das dBMF habe mittlerweile eine Billigkeitsregelung erlassen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/505

15.09.2022
Heft 17/2022