(Pilgermair/Endfellner, SWK 29/2013, S. 1268)
Als "Unterhalt" im zivilrechtlichen Sinn könne man jene Leistungen zur Deckung des Lebensbedarfs verstehen, zu denen eine Person gegenüber einer anderen Person aufgrund von Gesetzen oder Verträgen verpflichtet ist. Dem stünden öffentlich-rechtliche Sozialleistungen gegenüber. Die Autoren erörtern die gesetzlichen Unterhaltspflichten mit Blick auf den Gesundheitsbereich und stellen die steuerlichen Konsequenzen, vor allem in Bezug auf die außergewöhnliche Belastung, dar.
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