Für zahlreiche Förderungen aus dem Corona-Hilfsfonds gelte als Voraussetzung für die Gewährung der einzelnen Zuschüsse, dass sich das antragstellende Unternehmen am 31. 12. 2019 nicht in Schwierigkeiten befunden habe. Im Beitrag werden die Kriterien für das Vorliegen eines "UiS" dargelegt sowie bestehende Zweifelsfragen und praktische Anwendungsprobleme iZm der Bestimmung der Größenklassen iSd AGVO aufgezeigt und einer kritischen Würdigung unterzogen.
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