Ein Überblick und ausgewählte (gesellschafts)rechtliche Fragen zur Rückabwicklung rechtswidriger Beihilfen
Die Involvierung der öffentlichen Hand in das Wirtschaftsleben hat in Österreich eine lange Tradition.1 Schon vor 25 Jahren findet sich der Befund, dass "[d]ie Zahl der Kapitalgesellschaften, an denen die Republik Österreich oder eine andere Gebietskörperschaft (...) beteiligt sind, [...] zweifelsohne im Steigen begriffen [ist]".2 Staatliche Beteiligungen und Kapitalzuführungen an Unternehmen sind in der Praxis wichtige Formen der Beihilfegewährung.3 Der Beihilfegewährung sind jedoch (insb) durch die unionsrechtlichen Regelungen zu staatlichen Beihilfen Schranken gesetzt bzw wird für diese ein rechtlicher Rahmen vorgegeben, dessen Anforderungen sie genügen muss.
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