In seiner Entscheidung vom 07.09.2000, 8 Ob A 17/99 1), behandelt der OGH die Frage eines Wiederauflebens des Anspruches auf Betriebspensionen wegen wirtschaftlicher Gesundung des Unternehmens. Dabei wird insbesondere auch auf die Gesundung bei Abwendung der Insolvenz durch Zuschüsse des Eigentümers (Republik, ÖIAG) und die Berücksichtigung der Wirtschaftslage von Rechtsnachfolgern eingegangen; die vom OGH hier sehr weit gesetzten Grenzen sind freilich problematisch.
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