Im E 20.06.2000, 98/15/0008, ÖStZB 2000/536, hatte sich der VwGH mit der Frage der Zurechnung von im Inland erbrachten Umsätzen und von Vorleistungen zu einer liechtensteinischen Domizilgesellschaft zu befassen, wobei in erster Linie offensichtlich Vermietungsumsätze an den inländischen Alleingesellschafter in Frage standen. Für das fortzusetzende Verfahren hielt es der VwGH für erforderlich, dass die belangte Behörde die Frage prüft, ob der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Österreich gelegen ist. Sollte sich nämlich herausstellen, dass der liechtensteinischen Gesellschaft keine Rechtspersönlichkeit zukommt, wären die Leistungsbeziehungen zum Alleingesellschafter als Innenumsätze anzusehen.
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