Entgeltliche Betriebsübernahmen mit Übernahme der Abfertigungsverpflichtungen (§ 3 AVRAG) sind häufig steuerlich zu beurteilen. Vom Rechtsvorgänger werden nicht immer auch die Wertpapiere zur Deckung gemäߧ 14 Abs 5 EStGmitübertragen. Ertragsteuerliche Fragen zu diesem Thema werden nachfolgend behandelt.
Die Finanzbehörde hat ihre Ansicht zum Thema „Abfertigungsrückstellung bei Unternehmerwechsel und Wertpapierdeckung“ umfassend in den EStR 19841) - weitgehend unverändert im Entwurf zur EStR 2000, Stand 13. 7. 2000 -, ergänzt in einer Einzelerledigung2) und in weiteren Stellungnahmen3) niedergelegt. Diese Ausführungen der Finanzbehörde werden seitens der Fachliteratur4) idR hinsichtlich zentraler Punkte abgelehnt5). Im Folgenden werden folgende strittige Themen behandelt:
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