Steuerrecht

Unterschiedliche Besteuerung der Pensionsabfindung in Zusammenhang mit Vergleichen

Eduard Müller

Die Versteuerung von Pensionsabfindungen - in den letzten Jahren einem äußerst wechselhaften Besteuerungsmodus unterworfen1) - ist, soweit nicht § 67 Abs 6 EStG zum Ansatz kommt, seit dem Jahr 1990 mit der Hälfte des Steuersatzes vorzunehmen, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezuges auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt (§ 67 Abs 8 lit b EStG). Probleme können sich dann ergeben, wenn eine Pensionsabfindung im Rahmen eines (gerichtlichen oder außergerichtlichen) Vergleiches zur Auszahlung gelangt und es zu einer Konkurrenz der Bestimmung des § 67 Abs 8 lit b (Hälftesteuersatz für Pensionsabfindungen) mit der des § 67 Abs 8 lit a (Belastungsprozentsatz für Vergleichszahlungen) kommt.

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 276

01.07.1995
Heft 7/1995
Autor/in

Dipl.-Kfm. Eduard Müller ist Leiter der Gruppe Management der Finanzämter, Zollämter und Großbetriebsprüfungen im Bundesministerium für Finanzen und Autor zahlreicher Publikationen auf dem Gebiet des Steuerrechts (u.A. Steuer-Spar-Buch, Die Lohnverrechnung, Steuer-Check) und der Betriebswirtschaft (u.A. Personalentwicklung in der öffentlichen Verwaltung, Die Reform der österreichischen Finanzverwaltung).