(Stany, FJ 1/2020, S. 3)
Da das Erk des VwGH vom 21. 9. 2009, 2008/16/0148, nun endgültig geklärt hat, dass die Rechtskraft der Getränkesteuernullbescheide bei Bewirtungsumsätzen zu akzeptieren ist, obwohl diese Umsätze eigentlich mit Getränkesteuer hätten belastet werden können, stellt sich aufgrund der Bindungswirkung für die darauf aufbauenden Rückzahlungsverfahren für den Autor die Frage der Anwendbarkeit der einzelnen landesgesetzlichen Rückzahlungssperren.
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