Arbeitsrecht

Unterschiedliches Bezugsalter für Zahlungen aus einem Sozialplan -Diskriminierung von Männern?Bemerkungen zum Vorlagebeschluss des OGH vom 20. 12. 2001, 8 Ob A 250/01z1)

Julia Eichinger

Im vorliegenden Fall geht es um die Frage der Zulässigkeit eines nach dem Geschlecht differenzierenden Bezugsalters für eine Überbrückungszahlung an die Begünstigten eines betrieblichen Sozialplanes. Weil sich diesbezüglich Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung des EU-Rechts stellen, hat der OGH ein Vorabentscheidungsverfahren gem Art 234 EGV eingeleitet. Dieser Beitrag skizziert zum besseren Verständnis der an den EuGH gerichteten Vorlagefragen den Ausgangssachverhalt und den bisherigen Verfahrensverlauf. Außerdem wird kurz auf die Rechtsfragen hingewiesen, die im weiteren Verlauf des Verfahrens zu lösen sein werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/297

15.05.2002
Heft 5/2002
Autor/in
Julia Eichinger

Dr. Julia Eichinger ist Assistenzprofessorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der WU Wien. Einen ihrer Forschungsschwerpunkte bildet das Antidiskriminierungsrecht.

Publikationen:

Zum Antidiskriminierungsrecht liegen zahlreiche Veröffentlichungen der Autorin in Buchform sowie als Beiträge in Fachzeitschriften und Sammelbänden vor. Zuletzt war sie Co-Autorin des Kommentars Hopf/Mayr/Eichinger, GlBG (Wien 2009).