Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Judikatur

Unwirksame Vereinbarung eines Ausbildungskostenrückersatzes nach Ausbildung

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Soll der AN zum Rückersatz von Ausbildungskosten (und des während einer Ausbildung fortgezahlten Entgelts) verpflichtet werden, muss darüber noch vor einer bestimmten Ausbildung eine schriftliche Vereinbarung zwischen AG und AN geschlossen werden, aus der auch die konkrete Höhe der zu ersetzenden Ausbildungskosten hervorgeht. OGH 2. 9. 2021, 9 ObA 85/21x.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/648

16.12.2021
Heft 12/2021