Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass keine Tabakerzeugnisse in Verkehr gebracht werden, deren Kennzeichnung der Packung gegen die Vorschriften über das Erscheinungsbild dieser Erzeugnisse verstößt, ist nicht auf den Zeitpunkt beschränkt, zu dem sie von einer Verkaufsstelle an den Verbraucher abgegeben werden. EuGH 15. 5. 2025, C-717/23, BM für Gesundheit. Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts siehe RdW 2025/64. Zum Vorabentscheidungsersuchen VwGH 17. 11. 2023, Ro 2022/11/0018 (EU 2023/0008), RdW 2024/92.
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