Wirtschaftsrecht

Urheberrechtsschutz von Computer-Software

Markus Andrewitch

Deutschen Untersuchungen zufolge liegen die Kosten für die Entwicklung eines marktfähigen Software-Produktes zumeist weit über einer Million DM13). Andererseits gibt es Schätzungen, denenzufolge auf ein rechtmäßig erworbenes Standardsoftwarepaket zwei bis drei - illegale - Kopien kommen2). Der Schutz von Computer-Software wurde daher als Problem erkannt, das möglichst rasch zu lösen sei. Dieser Schutz kann grundsätzlich auf zweierlei Weise erreicht werden: durch technische Schutzmaßnahmen (Kopierschutz, Programmsperren) oder durch rechtliche Schutzmöglichkeiten. Der technische Schutz, auf den die Industrie in den vergangenen Jahren große Hoffnung gesetzt hat, erweist sich immer mehr als nicht ausreichend und praktikabel3). Die rechtlichen Schutzmöglichkeiten für Computer-Software gewinnen daher immer mehr an Bedeutung. Die Rechtsdurchsetzung im Falle einer unbefugten Softwarenutzung erfordert Klarheit über die in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen. Auszugehen ist dabei von der Tatsache, daß Computer-Software ein vom menschlichen Geist geschaffenes immaterielles Gut, ein Geisteserzeugnis ist4). Diese Anspruchsgrundlagen können grundsätzlich im Urheberrechtsgesetz (UrhG), Patentgesetz, Markenschutzgesetz und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gefunden werden. Es entspricht der - auch international - überwiegenden Meinung, daß der weitreichendste und geeignetste Schutz - mangels sondergesetzlicher Vorschriften - durch das Urheberrecht gegeben ist5). Auf die diesbezügliche - im Ausland zum Teil sehr heftig und differenzierend - geführte Diskussion soll in diesem Beitrag nicht eingegangen werden6). Vielmehr soll versucht werden, den derzeitigen Stand der Diskussion und Rechtsprechung in Österreich aufzuzeigen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1987, 398

01.12.1987
Heft 12/1987
Autor/in
Markus Andréewitch

Dr. Markus Andréewitch ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei andréewitch & partner rechtsanwälte GmbH in Wien und hat zahlreiche Fachartikel zu verschiedenen Fragen des Wirtschaftsrechts verfasst. Er ist einer der führenden Experten im IKT-Recht in Österreich.