Entscheidungsbesprechung zu OGH 2. 2. 2005, 9 Ob A 2/05
In der Praxis entsteht sehr häufig die Frage, ob - und wenn ja, inwieweit - ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, seinen offenen Urlaubsanspruch während der Kündigungsfrist zu verbrauchen. Der OGH hat kürzlich eine wegweisende Entscheidung getroffen. Demnach ist ein Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist grundsätzlich verpflichtet, seinen Urlaub zu verbrauchen, wenn keine wichtigen Gründe entgegenstehen. Die Verpflichtung zum Urlaubsverbrauch besteht unabhängig von der Dauer der Kündigungsfrist und von welcher Seite die Kündigung ausgesprochen wurde.
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