In den Rs Haribo und Österreichische Salinen AG hat der EuGH nunmehr seine Entscheidung getroffen. Der EuGH hat die unionsrechtlichen Vorgaben für die Besteuerung von Inbound-Portfoliodividenden, insb solchen aus Drittstaaten, geklärt.
Über die unionsrechtlichen Grenzen der Besteuerung von ausländischen Portfoliodividenden bei inländischen Gesellschaften im Rahmen des § 10 KStG 1988 hat der VwGH im Erkenntnis vom 17. 4. 2008, 2008/15/00641 - in teilweiser Bestätigung einer Entscheidung des UFS vom 13. 1. 2005 - abgesprochen. Das Erkenntnis des VwGH konnte eine äußerst umfangreiche, sehr fruchtbare literarische Diskussion2 - zum Verhältnis zwischen Unionsrecht und nationalem Recht im Allgemeinen und zur grenzüberschreitenden Dividendenbesteuerung im Speziellen - auslösen und bot die Grundlage für eine gesetzliche Anpassung3 des § 10 KStG mit dem BBG 2009.4
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