Steuerrecht

USt: Änderung der Bemessungsgrundlage bei Anzahlungen erst mit Rückzahlungen

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser, Universität Innsbruck

Vorauszahlungen für nicht ausgeführte Leistungen

Anzahlungen für vereinbarte Lieferungen oder sonstige Leistungen lösen auch im Fall einer Sollbesteuerung eine Umsatzsteuerpflicht beim bevorschussten Unternehmer und einen Vorsteuerabzug beim Auftraggeber aus. Wird die bevorschusste Leistung nicht ausgeführt, stellt sich die Frage, ob und wann die Umsatzsteuer und der Vorsteuerabzug zu berichtigen sind. Eine systematisch konsistente Lösung wird auch für Fälle entwickelt, in denen eine Rückzahlung ganz oder teilweise nicht erfolgt.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/476

18.08.2022
Heft 8/2022
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.