Vorauszahlungen für nicht ausgeführte Leistungen
Anzahlungen für vereinbarte Lieferungen oder sonstige Leistungen lösen auch im Fall einer Sollbesteuerung eine Umsatzsteuerpflicht beim bevorschussten Unternehmer und einen Vorsteuerabzug beim Auftraggeber aus. Wird die bevorschusste Leistung nicht ausgeführt, stellt sich die Frage, ob und wann die Umsatzsteuer und der Vorsteuerabzug zu berichtigen sind. Eine systematisch konsistente Lösung wird auch für Fälle entwickelt, in denen eine Rückzahlung ganz oder teilweise nicht erfolgt.
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