Das Verzeichnis jener Goldmünzen, die die Kriterien der Steuerbefreiung gem § 6 Abs 1 Z 8 lit j UStG im Kalenderjahr 2024 jedenfalls erfüllen, wurde im Bundesgesetzblatt kundgemacht. BGBl II 2024/27, ausgegeben am 30. 1. 2024.
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