Artikelrundschau / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Ökoprämiengesetz, Kammerumlage

USt: Ist Kreuzvermieten ein Missbrauch?

Dr. Eva Drauschbacher / Dr. Christa Lattner

(Beiser, RdW 2010/115, S. 112)

Werden Wohnungen wechselseitig zwischen zwei Steuerpflichtigen marktkonform/fremdüblich vermietet, stellt sich die Frage, ob ertragsteuerlich eine Einkunftserzielung und umsatzsteuerrechtlich eine unternehmerische Tätigkeit anzuerkennen sind. Der UFSF sieht in solchen Sachverhalten einen Missbrauch iSd § 22 BAO. Nach der Rechtsprechung des EuGH und des VwGH ist eine marktkonforme Kreuzvermietung nicht als Missbrauch zu qualifizieren.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2010/343

01.04.2010
Heft 7/2010
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.