Eine GmbH kauft ein Reihenhaus um 320.000 € und vermietet dieses Haus marktkonform an ihre Geschäftsführerin, die zwar nicht Gesellschafterin der vermietenden GmbH, jedoch Begünstigte einer Privatstiftung mit Gesellschafterstellung ist. Die Finanzverwaltung verweigert der GmbH den Vorsteuerabzug, weil sie in der Wohnraumvermietung einen Missbrauch sieht. Das ist gesetzwidrig und unionsrechtswidrig.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.