(Haslinger, FJ 2/2010, S. 54)
Der 3. Teil der Artikelreihe befasst sich mit den sonstigen Leistungen an Unternehmer. Besprochen und anhand von Beispielen dokumentiert werden jene Leistungen, die ab 2010 unter die neue B2B-Grundregel fallen, sowie jene, für die spezielle Ortsbestimmungsregeln normiert wurden. Keine Änderungen enthält das Mehrwertsteuerpaket 2010 für den Ort bei sonstigen Leistungen iZm einem Grundstück, bei Personenbeförderungsleistungen und Katalogleistungen.
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