Steuerrecht

UStG 1994: Ist die Haftung des Fiskalvertreters gem § 27 Abs 7 verfassungswidrig?

Thomas Keppert

Durch die nunmehr beschlossene 1. Novelle zum UStG 1994 wurde die Regelung des Fiskalvertreters vom Binnenmarktteil (Artikel 27 Abs 4 und 5) in den § 27 des UStG als neue Absätze 7 und 8 transferiert. Diese Änderung ist nach den Gesetzesmaterialien aus „systematischen“ Gründen erfolgt. Damit wurde die diskussionswürdige Ungleichbehandlung von Lieferungen und Leistungen ausländischer Unternehmer aus dem Binnenmarkt im Verhältnis zu solchen aus Drittländern beseitigt.

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 33

01.01.1995
Heft 1/1995
Autor/in
Thomas Keppert

Prof. Dr. Thomas Keppert ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Immobilienverwalter in Wien. Daneben ist er als Buch- und Immobiliensachverständiger tätig. Er ist Obmann der Buchsachverständigen im Landesverband der SV für Wien, NÖ und Bgld, stv Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht und Mitglied des Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG.