Der EuGH bejaht mit seinem Urteil in der Rechtssache Seeling den Vorsteuerabzug für gemischt (unternehmerisch und privat) genutzte Gebäude. Eine österreichische Umsatzsteuer-Novelle versucht, den Vorsteuerabzug für den privat genutzten Gebäudeteil auszuschließen, scheitert jedoch am Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes. Im Ergebnis schafft die USt-Novelle eine echte Befreiung (mit Vorsteuerabzug!) privaten Wohnens in Unternehmensgebäuden.
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