Im Folgenden werden weitere ausgewählte Kapitel des umfangreichen Wartungserlasses des BMF vom 29. 11. 2013, BMF-010219/0420-VI/4/2013, BMF-AV Nr 2/2014, dargestellt und erforderlichenfalls noch näher erläutert (Teil 1 erschienen in ÖStZ 2014/10). Die Änderungen werden durch Fettdruck hervorgehoben.
Wird ein Gegenstand von einem Kommittenten aus dem Drittland an einen inländischen Verkaufskommissionär versendet oder befördert, dann ist zu unterscheiden:
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