Mit dem Erlass des BMF vom 10. 12. 2020, 2020-0.806.882, BMF-AV 2020/192, erfolgte die jährliche Wartung der UStR 2000.
Im Rahmen der laufenden Wartung wurden insb die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) BGBl I 2019/104, das 18. COVID-19-Gesetz BGBl I 2020/44 und das BGBl I 2020/60 eingearbeitet. Darüber hinaus wurden Ausführungen zum Initiativantrag 1109/A vom 20. 11. 2020 (27. GP) aufgenommen und Aussagen/Abschnitte der UStR 2000 zur überholten Rechtslage gestrichen.
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