Mit dem Erlass des BMF vom 30. 11. 2021, 2021-0.835.983, BMF-AV 166/2021, sei die jährliche Wartung der UStR 2000 erfolgt. Im Rahmen der laufenden Wartung seien insb die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG), BGBl I 2021/3, das 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (2. COVID-19-StMG), BGBl I 2021/52, und das Bundesgesetz, mit dem das EStG 1988, das UStG 1994 und das Alkoholsteuergesetz geändert werden, BGBl I 2021/112, aufgenommen und Aussagen/Abschnitte der UStR 2000 zur überholten Rechtslage gestrichen worden. Im ersten Teil werden ausgewählte Kapitel des umfangreichen Wartungserlasses, insb zum Leistungsaustausch, den Auswirkungen des Brexit, Organschaften, dem Versandhandel und dem Ort einer sonstigen Leistung, näher dargestellt und erläutert. Die Änderungen werden durch Fettdruck hervorgehoben.
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