Steuerrecht Aktuell

UStR 2000, laufende Wartung 2021 (Teil 2)

Mag. Thomas Epply / Mag. Monika Amon / Mag. Elisabeth Plank / Mag. Ferdinand Rößler / Dr. Dietlind Schwab

Mit dem Erlass des BMF vom 30. 11. 2021, 2021-0.835.983, BMF-AV 166/2021, erfolgte die jährliche Wartung der UStR 2000.

Im Rahmen der laufenden Wartung wurden insb die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte (VwGH/EuGH) sowie Änderungen durch das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (COVID-19-StMG), BGBl I 3/2021, das 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz (2. COVID-19-StMG), BGBl I 52/2021, und das Bundesgesetz mit dem das EStG 1988, das UStG 1994 und das Alkoholsteuergesetz geändert werden, BGBl I 112/2021, aufgenommen und Aussagen/Abschnitte der UStR 2000 zur überholten Rechtslage gestrichen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/174

15.04.2022
Heft 7/2022
Autor/in
Thomas Epply

Mag. Thomas Epply ist stellvertretender Leiter der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist er als Vortragender und Fachautor sowie als Mitherausgeber des Loseblatt-Kommentars zur Mehrwertsteuer – UStG 1994, Ecker/Epply/Rößler/Schwab, tätig.

Mag. Monika Amon ist Fachexpertin in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist sie als Vortragende und Fachautorin auf dem Gebiet der Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe tätig.

Mag. Elisabeth Plank ist Fachexpertin in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist sie als Vortragende und Fachautorin auf dem Gebiet der Umsatzsteuer tätig.

Ferdinand Rößler

Mag. Ferdinand Rößler ist Fachexperte in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist er als Vortragender und Fachautor sowie als Mitherausgeber des Loseblatt-Kommentars zur Mehrwertsteuer – UStG 1994, Ecker/Epply/Rößler/Schwab, tätig.

Dietlind Schwab

Dr. Dietlind Schwab ist Fachexpertin in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist sie als Vortragende und Fachautorin sowie als Mitherausgeberin des Loseblatt-Kommentars zur Mehrwertsteuer – UStG 1994, Ecker/Epply/Rößler/Schwab, tätig.