Mit dem Erlass des BMF vom 30. 11. 2021, 2021-0.835.983, BMF-AV 166/2021, erfolgte die jährliche Wartung der UStR 2000.
Im dritten Teil werden die Ausführungen zu den Reiseleistungen näher dargestellt und erläutert. Die bisherigen Ausführungen zu § 23 UStG entsprachen nicht mehr der seit 1. 1. 2022 geltenden Rechtslage (siehe dazu Abgabenänderungsgesetz 2015, BGBl I 2015/163 und Jahressteuergesetz 2018, BGBl I 2018/62). Außerdem erfolgte die Umsetzung des Urteils des EuGH v 27. 1. 2021, Rs C-787/19, Kommission/Österreich (BGBl I 2021/112). Es wurden somit umfangreiche Änderungen im Abschnitt des § 23 der UStR 2000 vorgenommen.
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