Wirtschaftsrecht

Veräußerung des GmbH-Vermögens, übertragende Auflösung und Holzmüller/Gelatine (Teil I)

Mag. Simon Drobnik / Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M.

Nach 6 Ob 38/18h bedarf die Veräußerung des gesamten Vermögens einer GmbH analog § 237 AktG der Zustimmung der Generalversammlung. Nach wie vor ungeklärt sind aber zahlreiche Folgefragen, wie jene nach dem einschlägigen Mehrheitserfordernis oder der Formbedürftigkeit des Veräußerungsvertrags. Die Entscheidung bietet auch Anlass, über die Existenz sogenannter "ungeschriebener HV-Kompetenzen" sowie über die "übertragende Auflösung" nachzudenken.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/312

25.06.2020
Heft 6/2020
Autor/in
Simon Drobnik

Dr. Simon Drobnik ist Rechtsanwaltsanwärter bei DSC Doralt Seist Csoklich in Wien. Er publiziert regelmäßig zum Gesellschafts- und Insolvenzrecht.

Ulrich Torggler

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler lehrt am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien und ist Autor zahlreicher unternehmens- und gesellschaftsrechtlicher Publikationen sowie Mitherausgeber der RdW.