Artikelrundschau Mai 2021 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Veräußerung einer Erfindung: Keine kumulative Anwendung von Tarifermäßigungen (Konrad, BFGjournal 5/2021, S. 187)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Wird eine Erfindung mit Gewinn veräußert, sei fraglich, ob Tarifermäßigungen dem veräußernden Erfinder kumulativ zustehen bzw welche Bestimmung vorrangig anzuwenden sei. Darüber hinaus stelle sich die Frage, ob der Freibetrag nach § 24 Abs 4 EStG 1988 vom Veräußerungsgewinn abgezogen werden könne.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/542

14.07.2021
Heft 14/2021