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Veräußerung von Anlagevermögen bei der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs 3 EStG

Mag. Christoph Urtz*)

Die Veräußerung von Anlagevermögen im Rahmen der Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs 3 EStG wirft Fragen hinsichtlich der Erfassung des Veräußerungsgewinnes auf. So ist unklar, ob und wann der Restbuchwert oder die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des veräußerten Wirtschaftsgutes als Betriebsausgabe abzugsfähig sind und wann der Veräußerungserlös als Betriebseinnahme zu erfassen ist. Das Problem stellt sich beispielsweise dann, wenn der Zufluss des Veräußerungserlöses später als das Ausscheiden des Wirtschaftgutes erfolgt. Dabei sind mehrere Möglichkeiten denkbar. Zu dieser Frage der zeitlichen Erfassung hat der BFH jüngst Stellung genommen1)). Nach Ansicht des BFH sind Restbuchwert oder Anschaffungs- oder Herstellungskosten einerseits und der Veräußerungserlös andererseits in verschiedenen Perioden zu erfassen. Dies kann für den Steuerpflichtigen insbesondere in Verlustjahren unbillig sein. Hier soll der Frage nachgegangen werden, ob die vom BFH gefundene Lösung zutreffend ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1997, 98

01.03.1997
Heft 5/1997
Autor/in
Christoph Urtz

Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz, LL.M. (U.S. Law) ist Professor (Lehrstuhlinhaber) für Finanzrecht an der Universität Salzburg und Rechtsanwalt. Er berät in den Bereichen nationales und internationales Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, Besteuerung von Immobilien und Besteuerung von private clients; er vertritt in Verfahren vor den Abgabenbehörden, vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof sowie in Finanzstrafverfahren.