Im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels gibt es eine deutliche und begründete unterschiedliche Sichtweise in der Rechtsmeinung des österreichischen VwGH und der des deutschen BFH. Der inkonsequenten und unklaren deutschen Rechtsprechung kann und soll nicht gefolgt werden. Umso wichtiger ist es, eindeutige Leitlinien für Österreich zu entwickeln, da in der Praxis einer klaren Abgrenzung zwischen privaten Grundstücksverkäufen und dem Beginn eines gewerblichen Grundstückshandels eine hohe Bedeutung zukommt.
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