Ein privates Bildungsinstitut in der Rechtsform einer GmbH führt über Auftrag des Arbeitsmarktservice Österreich (kurz: AMS) Kurse zur Aktivierung, Orientierung und Qualifizierung von Arbeitslosen durch, welche gem § 34 iVm § 32 Abs 3 AMSG, BGBl 1994/313 idgF, zur Gänze durch „Beihilfen für Personal- und Sachaufwendungen bei Bildungsträgern“ finanziert werden.
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