Auch Körperschaften öffentlichen Rechts, wie zB freiwillige Feuerwehren, politische Parteien oder verschiedene gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften, greifen zur Finanzierung ihres eigentlichen Zweckes auf wirtschaftliche Aktivitäten zurück.
Unter welchen Voraussetzungen führen diese Tätigkeiten zur Steuerpflicht und bzw wann sind diese gemäß der eigens derartige Fälle betreffenden Bestimmung des§ 5 Z 12 KStG 1988steuerfrei? Dieser Artikel soll - auch anhand praktischer Beispiele - die Rechtslage darstellen und dazu beitragen, allfällige Zweifelsfragen zu beseitigen.
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