Wirtschaftsrecht

Verbandsklage: Einschränkende Unterlassungserklärung und Wegfall der Wiederholungsgefahr

Ass. Dr. Olaf Riss, LL.M.

Anmerkungen zur Entscheidung des OGH 3. 9. 2009, 2 Ob 153/08a

Gibt der Verwender von verbotswidrigen AGB-Klauseln im Rahmen des Abmahnverfahrens eine Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Klauseln ab, beseitigt dies die Wiederholungsgefahr und damit eine Voraussetzung für den im Wege der Verbandsklage geltend zu machenden Unterlassungsanspruch nach § 28 KSchG. In einer rezenten Entscheidung hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob und inwieweit eine vom AGB-Verwender abgegebene Unterlassungserklärung Einschränkungen bzw Alternativklauseln enthalten kann. Der Beitrag analysiert den vom 2. Senat eingenommenen Standpunkt, die dafür vorgebrachten Argumente und die sich daraus ergebenden Konsequenzen kritisch.

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Artikel-Nr.
RdW 2009/713

16.11.2009
Heft 11/2009
Autor/in
Olaf Riss

Dr. Olaf Riss, LL.M. ist Professor für Wirtschaftsprivatrecht an der Universität Klagenfurt. Davor war er Professor an der Universität Linz und als Rechtsanwalt in Wien tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Kreditsicherungsrecht und Bankvertragsrecht, im AGB-Recht sowie im Bestandrecht und Erbrecht. Er war ferner viele Jahre Senior Researcher des Institute for European Tort Law (ETL) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und der Universität Graz. Seit 2017 ist er Mitherausgeber der ZFR.