Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / Österreich

Verbandsklage: Private Krankenversicherung - Geschlechtsumwandlungen

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Die inkriminierte Klausel nimmt Geschlechtsumwandlungen generell vom Versicherungsschutz aus, also auch bei Vorliegen von Krankheitswert und medizinischer Behandlungsnotwendigkeit. Trotz neutraler Formulierung diskriminiert sie in Wahrheit intersexuelle und transgender Personen. Die Klausel verstößt daher gegen § 1c VersVG iVm § 32 Abs 2 GlBG. OGH 7. 8. 2025, 7 Ob 58/25t.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/444

11.09.2025
Heft 9/2025