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Verbandsklagen-RL-Umsetzungs-Novelle (VRUN) - ME

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Die Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle (VRUN, 333/ME) dient der Umsetzung der RL (EU) 2020/1828 [über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher ... ("Verbandsklagen-Richtlinie")] und umfasst insb die Erlassung des Qualifizierte Einrichtungen Gesetzes (QEG).

Nach dem Grundkonzept der genannten RL sollen Verbandsklagen von sog Qualifizierten Einrichtungen, die von den Mitgliedstaaten "benannt" werden, erhoben werden können. Aus diesem Grund verlangt die RL von den Mitgliedstaaten, ein Regelungssystem zur "Benennung" und "Überwachung" dieser Einrichtungen zu schaffen; dabei geht es somit um ein Zulassungs- und Überwachungsverfahren. Die Umsetzung dieser Verpflichtung bildet das Kernstück des Qualifizierte Einrichtungen Gesetzes. Die sog Qualifizierten Einrichtungen sind berechtigt, im kollektiven Interesse von Verbrauchern Klagen auf Unterlassung (Beendigung und Verbot) und auf Abhilfe (Gestaltung sowie Leistung) gegen Unternehmer zu erheben, wobei Abhilfeklagen die Betroffenheit von mindestens 50 Verbrauchern voraussetzen und Beitritte erlauben (Opt-In).

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Artikel-Nr.
RdW 2024/266

14.06.2024
Heft 6/2024