Steuerrecht

Verböserungsverbot nach § 117 BAO

Christoph Ritz

Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (AbgRmRefGBGBl I 2002/97) hat auch außerhalb des Berufungsverfahrens Verbesserungen im Rechtsschutz gebracht. Im Folgenden wird die Neufassung des§ 117 BAObehandelt. Diese Bestimmung hat einen wesentlich weiteren Anwendungsbereich als der bisherige (durch das AbgRmRefG aufgehobene)§ 307 Abs 2 BAO.

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Artikel-Nr.
RdW 2002/680

15.12.2002
Heft 12/2002
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).