Nachdem jüngst der EuGH mit Urteil vom 14. 6. 2012 in der Rs Banco Espanol de Crdito SA 1 ausgesprochen hat, dass eine geltungserhaltende Reduktion verbotswidriger Klauseln im Verbrauchergeschäft unzulässig sei, stellt sich die Frage, welche Rechtsfolgen diese Entscheidung insb hinsichtlich Dauerschuldverhältnissen2 hat. Betroffen sind vor allem die trotz Hauptleistungscharakter3 einer Inhaltskontrolle zugänglichen Preissteigerungen,4 wie Zinssatzänderungen und Wertsicherungsvereinbarungen.
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