Steuerrecht

Verbotene Einlagenrückgewähr bei Spaltungen zur Aufnahme

Dr. Johann Mühlehner

Durch das EU-GesRÄG wurde für Kapitalgesellschaften als neue Variante der Spaltung die Spaltung zur Aufnahme geschaffen. Damit wurde es möglich, unter Fortbestand oder Beendigung der übertragenden Gesellschaft Rechtsverhältnisse und Vermögensgegenstände im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf bestehende Kapitalgesellschaften (Spaltung zur Aufnahme) zu übertragen. Das Ergebnis dieses Vorganges entspricht einer Teilfusion zwischen Kapitalgesellschaften. Bei Anwendung dieses sehr flexiblen Instrumentes zur Vermögensübertragung insb im Konzernbereich stellt sich aber die Frage, ob dem Einfallsreichtum nicht doch durch das Verbot der verdeckten Einlagenrückgewähr Grenzen gesetzt sind.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 40

15.01.1998
Heft 1/1998
Autor/in
Johann Mühlehner

Dr. Johann Mühlehner war bis zu seiner Pensionierung Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner einer großen international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei in Wien, davor war er in der Finanzverwaltung tätig. Schwerpunkte seiner beruflichen Tätigkeit waren die nationale und internationale Steuerberatung sowie lokale und grenzüberschreitende Transaction Services und strukturierte Finanzprodukte.