Sowohl bei Umgründungen im Konzern als auch im Rahmen der Gruppenbesteuerung könnten Sachverhalte gegeben sein, die gegen das Kapitalerhaltungsgebot verstoßen bzw den Tatbestand der verbotenen Einlagenrückgewähr erfüllen würden. Der Beitrag befasst sich mit ausgewählten Praxisfällen in diesem Zusammenhang.
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