Das Recht auf das gesprochene Wort stellt ein Persönlichkeitsrecht dar und ist daher sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht verankert. Kaum Rsp oder Literatur liegt dagegen zur Frage vor, welche Rechtsfolgen die Herstellung heimlicher Tonbandaufzeichnungen im Verwaltungsverfahren nach sich zieht. Der folgende Beitrag versucht eine Annäherung an diesen Themenkomplex am Beispiel des AlVG unter Einbettung in die der Problemstellung zugrunde liegenden allgemeinen Rechtsgrundlagen.
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