Mit der KSchG-Novelle 1996 (BGBl I 1997/6) wurde (ua) in Umsetzung der EU-Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen1) der Katalog der nach § 6 KSchG unzulässigen Vertragsbestimmungen2) teilweise umformuliert und erweitert. Mit dem neuen Abs 3 wurde eine spezielle Unklarheitenregel für Verbraucherverträge eingeführt. Diese Änderungen sollen im Folgenden kritisch erörtert werden.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.