§ 4 Abs 12 EStG lasse dem Steuerpflichtigen nach hA die Wahl, ob eine Ausschüttung als steuerpflichtige Gewinnausschüttung oder als steuerneutrale Einlagenrückzahlung qualifiziert werden solle. Inwieweit dieses Wahlrecht auch für verdeckte Ausschüttungen bestehe, sei nicht endgültig geklärt. In einer Entscheidung qualifizierte das BFG eine vA - nach der Rechts-
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