Bei Verrechnungspreiskorrekturen in grenzüberschreitenden Sachverhalten werde in vielen Fällen reflexartig eine verdeckte Ausschüttung festgestellt und KESt vorgeschrieben. Im Beitrag wird in einem ersten Schritt untersucht, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitpunkt eine Verrechnungspreiskorrektur eine verdeckte Ausschüttung zur Folge hat. In einem zweiten Schritt wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen KESt im Haftungswege vorgeschrieben werden kann. Dabei wird auf eine jüngere Entscheidung des BFG vom 29. 6. 2022 eingegangen.
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