Das BFG qualifizierte eine verdeckte Ausschüttung auf Basis der Rechtslage vor dem StRefG 2015/161 jüngst als Einlagenrückzahlung. Diese Sichtweise dürfte jedoch durch eine ebenso aktuelle Entscheidung des VwGH bereits widerlegt sein. Im Folgenden wird das Verhältnis der verdeckten Ausschüttung und der Einlagenrückzahlung vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung analysiert und die Übertragbarkeit auf die geltende Rechtslage diskutiert.
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