Eine systematisch konsistente Abgrenzung der Ertragsteuerbarkeit von Ausschüttungen
Können verdeckte Gewinnausschüttungen nach ihrer Entdeckung in ertragsteuerneutrale Einlagenrückzahlungen nach § 4 Abs 12 EStG transformiert werden? Das BFG bejaht dies, soweit verdeckte Gewinnausschüttungen im Einlagekapital (Einlagenstand) gedeckt sind. Der Beitrag sucht eine systematisch und teleologisch konsistente Lösung.
Eine X-GmbH mit fünf Gesellschaftern (drei natürlichen Personen und zwei Kapitalgesellschaften), die je 20 % Beteiligung halten, schüttet verdeckt Gewinne an drei ihrer Gesellschafter aus:
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