Steuerrecht

Verdeckte Gewinnausschüttung und Bestätigungsvermerk

Christian Nowotny

Gelangt der Abschlußprüfer zur Feststellung, daß die geprüfte Gesellschaft einem Gesellschafter nicht gerechtfertigte Vorteile zugewendet hat - gleichgültig, ob dies offen, zB in Form einer Konzernumlage oder verdeckt, zB durch Bezahlung überhöhter Preise, geschehen ist - stellt sich die Frage, ob dies Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk hat. Diese Frage stellt sich freilich nur dann, wenn die verdeckte Zuwendung betragsmäßig wesentlich ist. Über unwesentliche Beträge ist nur im Prüfungsbericht zu informieren.

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Artikel-Nr.
RdW 1988, 23

01.01.1988
Heft 1/1988
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.