Der VwGH1 differenziert in der Umsatzsteuer bei einer Überlassung von Wohngebäuden (Einfamilienhäusern oder Wohnungen) zwischen unentgeltlichen, teilentgeltlichen und vollentgeltlichen Nutzungsüberlassungen sowie danach, ob besonders repräsentativer Wohnraum oder gewöhnlicher Wohnraum überlassen wird. Marktkonforme Mieten sind in einem funktionierenden Mietenmarkt innerhalb der Bandbreite der Mietpreise des Marktes und, falls marktkonforme Mieten nicht nachweisbar sind, nach einer Rendite bei marktkonformen Investitionen festzusetzen. Der Beitrag untersucht diese Differenzierungen auf ihre systematische Konsistenz. Systematisch und teleologisch konsistente sowie unionsrechtskonforme Lösungen werden entwickelt.
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