Während der RuSt 2009 werden in einem Vortrag die zivil- und strafrechtlichen Grenzen von Steuergestaltungen näher beleuchtet. Im Rahmen dieses Beitrags werden diese Grenzen anhand der im Steuerrecht in der Praxis oft vorkommenden verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) aufgezeigt.
A ist zu 25 % Gesellschafter und Alleingeschäftsführer der X-GmbH, die im Möbelhandel tätig ist. Die restlichen 75 % der Anteile an der X-GmbH hält seit der Gründung im Jahr 1990 seine Ehefrau B. Hintergrund dieser Verteilung der Gesellschaftsanteile war und ist immer noch, A die Vorteile eines steuerrechtlichen Dienstverhältnisses nach § 25 iVm § 47 EStG zu sichern (Stichwort: begünstigte Besteuerung des 13./14. Monatsgehalts). B hat A bereits bei Gründung in einem Abtretungsanbot das Recht eingeräumt, ihre 75 % der Anteile an der X-GmbH jederzeit zum Nominale erwerben zu können.
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